Gymnasiale Maturität
Gymnasien sind allgemeinbildende Schulen auf Sekundarstufe II. Absolventinnen und Absolventen mit einer gymnasialen Maturität können ein Studium an einer universitären Hochschule oder einer Pädagogischen Hochschule aufnehmen. Die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule ist nach Absolvierung eines Berufspraktikums möglich. Bund und Kantone sind zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der gymnasialen Maturität.
Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs: Im Nachgang zu EVAMAR II, einer gesamtschweizerischen Evaluation der gymnasialen Maturität von 2008, haben Bund und Kantone das Ziel "Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist langfristig sicher gestellt" in die Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz aufgenommen und in der Erklärung 2015 bestätigt. 2012 hat die EDK verschiedene Arbeiten lanciert, die auch vom Bund mitgetragen wurden.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 17. März 2016 basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Universität erlassen. Die basalen fachlichen Studierkompetenzen wurden als Anhang im Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen von 1994 integriert.
Mandat Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität: Im September 2018 haben die EDK und das WBF/SBFI eine Arbeitsgruppe beauftragt, im Rahmen einer Auslegeordnung den Bedarf nach einer Aktualisierung des EDK-Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) / der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) von 1995 zu klären sowie allenfalls konkrete Vorschläge für die weitere Arbeit zu formulieren.
Dokumentation
Rahmenlehrplan
- Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen (9.6.1994)
- Anhang: Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik (17.3.2016)
Rahmenlehrplan Informatik
Der Rahmenlehrplan vom 27. Oktober 2017 ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Die Einführung hat bis spätestens am 1. August 2022 zu erfolgen. Der Rahmenlehrplan vom 12. Juni 2008 gilt bis zur Einführung des neuen Rahmenlehrplans, und längstens bis am 1. August 2022, als Übergangsregelung.
- Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen: Informatik (12.6 2008)
- Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen: Informatik (obligatorisches Fach und Ergänzungsfach) (27.10.2017)
Empfehlungen
- Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität (17.3.2016)
- Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien (26.3.2015)
Erklärungen
Hintergrundinformationen
- Beschluss der EDK-Plenarversammlung: Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs (17.3.2016)
- EDK-Newsletter, Seiten 3-5 (April 2016)
- Wissenschaftlicher Kurzbericht: Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache (12.1.2015)
- Wissenschaftlicher Bericht (284 Seiten, nur Deutsch) (12.1.2015)
- Bericht der WBZ CPS Gemeinsames Prüfen (15.10.2013)
Links
Gremien
- Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK)
Die SMAK ist eine Fachkonferenz der EDK. Sie setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der kantonalen Mittelschulämter zusammen. Die SMAK berät die EDK in Fragen, welche die Mittelschulen betreffen.
Fachagentur
- Schweizerisches Zentrum für die Mittelschulen (ZEM)
Das ZEM ist eine Institution der EDK. Das Zentrum unterstützt die Behörden bei Fragen zur Förderung und Entwicklung des Gymnasiums und der Fachmittelschulen sowie zum Übergang zu den Hochschulen.
Kontakt
Chantal Andenmatten, Leiterin Koordinationsbereich Berufsbildung & Sekundarstufe II Allgemeinbildung
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11